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Hinweise zur Wahl 2014
 

Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick über wesentliche Einzelheiten des Wahlverfahrens für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 geben:

In Brilon erhält jeder Wahlberechtigte diesmal fünf Stimmzettel:
- Stadtrat
- Bürgermeister
- Kreistag
- Landrat
- Europaparlament.
Auf jedem der Stimmzettel für Stadt und Kreis darf nicht mehr als ein Kreuz gemacht werden; die Stimmzettel werden getrennt ausgezählt und ausgewertet.

19 Wahlbezirke und 4 Listen
Der Briloner Rat wird auch künftig 39 Mitglieder haben. Von denen werden aber nur 38 bei der Stadtratswahl gewählt. In Brilon gibt es 19 Wahlbezirke, in denen jeweils der Kandidat mit den meisten Stimmen direkt gewählt ist.
Maßgeblich für die Zusammensetzung des Rates ist aber nur die Gesamtzahl der Stimmen, die auf die einzelnen Listen entfallen. Für jede der kandidierenden Listen werden dafür die Stimmen ihrer Kandidaten aus allen 19 Wahlbezirken zusammengezählt. Der gleichzeitig gewählte hauptamtliche Bürgermeister ist automatisch auch 39. stimmberechtigtes Ratsmitglied.

Rechenverfahren zur Ermittlung der Sitze
Seit 1999 wird ein Proportionalverfahren zur Verteilung der Ratssitze angewendet.
Jeder Wahlberechtigte hat nach wie vor für die Wahl des Rates nur eine Stimme. Damit wählt er einen Wahlkreisbewerber und gleichzeitig dessen Liste. Für die Verteilung der Sitze ist nur die Gesamtstimmenzahl einer Liste entscheidend.
Für die Ermittlung der Anzahl unserer Ratssitze werden also die Stimmen aller 19 BBL- Direktbewerber zusammengezählt - ebenso für die anderen Listen. Danach wird ermittelt, wie viele der 38 zu verteilenden Sitze der BBL und den anderen Listen zustehen. Zunächst erhalten diejenigen Bewerber einen Sitz im Rat, die in ihrem Wahlbezirk direkt gewählt worden sind; sie werden auf die Gesamtzahl der Sitze, die einer Liste zustehen, angerechnet. Die restlichen Sitze für eine Partei oder Wählergruppe werden mit den nicht direkt gewählten Listenkandidaten besetzt. Falls eine Gruppierung viele Direktmandate errungen hat, kann es vorkommen, dass keiner ihrer Listenkandidaten in den Rat einzieht.
Bei der Wahl des Rates gilt - anders als bei der 5%-Hürde für Bundestag und Landtag - kein Mindeststimmenanteil mehr; jede Stimme zählt!

Länge der Amtszeit
Bei dieser Kommunalwahl werden sowohl Rat als auch Bürgermeister für 6 Jahre gewählt; normalerweise dauert die Wahlperiode nur 5 Jahre. Die Verlängerung erfolgt, damit im Jahr 2020 wieder in allen Städten und Gemeinden Räte und Bürgermeister gemeinsam gewählt werden können. Denn dieses Mal werden viele amtierende Bürgermeister erst im Herbst 2015 neu gewählt, für dann 5 Jahre. Da der Briloner Bürgermeister vorzeitig auf sein Amt verzichtet hat, findet in Brilon schon 2014 eine gleichzeitige Wahl von Rat und Bürgermeister statt.

Direktwahl des Bürgermeisters durch die Bürgerinnen und Bürger
Seit 1999 werden auch in Nordrhein-Westfalen die Bürgermeister(innen) direkt vom Volk gewählt. Als hauptamtlicher Bürgermeister sind sie Vorsitzender des Rates und gleichzeitig Chef der Stadtverwaltung.
In Brilon kandidieren dieses Mal vier Bewerber(innen). Der bisherige Amtsinhaber Franz Schrewe (SPD) tritt nicht mehr an. Falls im ersten Wahlgang kein Bewerber die absolute Mehrheit erhält, fällt die Entscheidung bei dieser Wahl erst im zweiten Wahlgang, da die Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen im ersten Wahlgang wieder eingeführt wurde.

Wahlalter ab 16
Bei Kommunalwahlen dürfen auch schon die 16- und 17jährigen abstimmen. Gewählt werden darf man allerdings weiterhin erst ab 18 Jahre. Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist außerdem, dass man seit mindestens 15 Tagen im Wahlgebiet (also in der Stadt Brilon) seinen Hauptwohnsitz hat. Wer erst kürzlich seinen Hauptwohnsitz nach Brilon verlegt hat, sollte beim Wahlamt im Amtshaus Thülen nachfragen, damit sie/er auch auf der Wählerliste steht.

Stimmrecht für EU-Bürger
Die europäische Integration wirkt sich auch bei den Kommunalwahlen aus. Alle Bürger(innen) mit EU-Staatsangehörigkeit, die ihren Hauptwohnsitz in Brilon haben, dürfen mitstimmen. Nähere Informationen gibt es beim Wahlamt im Amtshaus Thülen in der Briloner Bahnhofstraße.

Wahlen auf Kreisebene
Auch der Kreistag und der Landrat werden neu gewählt. Für den Kreistag gibt es 27 Wahlbezirke, drei davon in der Stadt Brilon und insgesamt neun im Altkreis Brilon. Die größte Stadt Arnsberg hat siebenWahlkreise.
Das Wahlverfahren ist das gleiche wie auf Stadtebene: Mit einer Stimme wählt man sowohl den Direktkandidaten als auch dessen Liste. Die für eine Liste in allen 27 Wahlbezirken abgegebenen Stimmen werden addiert und sind maßgeblich für die Gesamtzahl der Sitze dieser Liste im Kreistag.
Der amtierende Landrat des Hochsauerlandkreises wurde zuletzt im September 2005 vorzeitig neu gewählt, ist also schon fast neun Jahre lang im Amt. Auch hier findet eine Stichwahl statt, falls keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erhält.
Fünf Ratskandidaten der BBL treten auch für die SBL auf Kreisebene an; außerdem kandidiert Ratsmitglied Reinhard Loos für das Amt des Landrats.

 

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